AGB - Buchungsbedingungen
Vertragsabschluß
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermietagentur die vom Mieter unterschriebene Vertragsausfertigung zugeht. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Vermietagentur ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:30 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.
Mietbedingung Teil 1
Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle wärend seiner Mietdauer verusachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist die Vermietagentur sofort zu benachrichtigen.
Mietbedingung Teil 2
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Mietbedingung Teil 3
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung desVermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermietagentur für den Mietpreis.
Reiserücktritt
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Vermietagentur. In diesem Fall ist die Vermietagentur berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen : vor dem Anreisetag :
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises 44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises 29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises 21 Tage 100% des Vertragspreises
Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigten Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Vermietagentur.
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt.
Neubau der Strandpromenade
Im November 2004 hat die Stadt Wyk auf Föhr mit den Umbaumaßnahmen der Südstrandpromenade begonnen. Die Promenade vom Fehrstieg bis zur Badestraße wird komplett erneuert, verbreitert und mit barrierefreien Abgängen versehen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2006 beendet sein.
Es ist geplant, auch die restliche Promenade von der Badestraße bis zum Sandwall (Strandabschnitt Nr. 5 bis 15) in der gleichen Form neu zu gestalten. Geplanter Baubeginn soll Anfang 2006 sein; die Fertigstellung ist für Anfang 2007 vorgesehen. Da die Baumaßnahme auch in der Hauptsaison nicht unterbrochen werden kann, könnte es hier und da zu Behinderungen kommen. Es ist geplant, die Arbeiten in 4 Bauabschnitten jeweils komplett durchzuführen, um die Beeinträchtigungen für Strandbenutzer und Anlieger möglichst gering zu halten. Nach dem vorläufigen Bauzeitenplan soll der Bereich vom Sandwall bis zum (Strandabschnitt 5 bis 8) rechtzeitig vor der Saison fertiggestellt sein. In der Hauptsaison wird dann der Bereich am Leuchtturm (Strandabschnitt 11 und 12) gebaut. Anschließend folgt der Bereich vor dem AquaWYK (Strandabschnitt 9 und 10) und zum Schluß der Bereich am Stockmannsweg (Strandabschnitt 13 bis 15). Aufgrund der Größe und Lage der Baustelle sind jedoch Abweichungen vom vorgesehenen Bauzeitenplan möglich.
Die Nutzung des Strandes wird grundsätzlich uneingeschränkt auch während der Bauphase möglich sein. Hier ist in erster Linie zu bestimmten Zeiten jedoch mit Baulärm zu rechnen. Die Promenade hingegen wird teilweise nicht oder nur eingeschränkt zu benutzen sein. Hier wird der Strandzugang jedoch durch provisorische Wege ermöglicht.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Städtischer Hafenbetrieb Wyk auf Föhr
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